Installation und Wartung von Sicherheitssystemen für Gewerbeimmobilien in Zürich
Zutrittskontroll- und Sicherheitssysteme in Zürich – Gewerbe- und Büroimmobilien
Tanance installiert und wartet Zutrittskontroll-, Videoüberwachungs- und Einbruchmeldesysteme für Gewerbeimmobilien in der ganzen Schweiz. Wir koordinieren zertifizierte Sicherheitsfachkräfte und gewährleisten so den Schutz, die Einhaltung aller Vorschriften und die ordnungsgemäße Dokumentation Ihres Objekts.
Schnell
Reaktion auf Wartungsanfragen
Voll
Dokumentation zur Fertigstellung
Notfallhilfe verfügbar
Zugangskontrollsysteme Installation von Kartenlesern, Transpondersystemen, PIN-Eingabe und biometrischer Zugangskontrolle für Gebäudeeingänge, Serverräume und Sperrbereiche.
Videoüberwachungsinstallation: Hochauflösende Videoüberwachungssysteme für die Innen- und Außenüberwachung von Geschäftsräumen. IP-Kamerasysteme mit Fernzugriffsfunktion.
Einbruchmeldeanlagen & Alarmanlagen Installation und Wartung von Einbruchmeldeanlagen, PIR-Sensoren, Tür- und Fensterkontakten sowie überwachten Alarmsystemen.
Gegensprechanlagen & Video-Türsprechanlagen: Video-Türsprechanlagen für Gebäudeeingänge, Besuchermanagement und Zutrittskontrolle für Mitarbeiter. Integriert in Zutrittskontrollsysteme.
Wartung von Sicherheitssystemen: Planmäßige Wartung und Reparatur bestehender Zutrittskontroll-, Videoüberwachungs- und Alarmsysteme. Serviceverträge verfügbar.
Modernisierung von Sicherheitssystemen: Umstellung veralteter Zutrittskontroll- oder Videoüberwachungssysteme auf moderne IP-basierte Systeme. Bedarfsanalyse, Spezifikation und Installationsmanagement.
Sicherheitssysteme und Einhaltung der Schweizer Datenschutzbestimmungen
Videoüberwachungs- und Zutrittskontrollsysteme in Schweizer Gewerbegebäuden unterliegen den Datenschutzbestimmungen des revidierten Bundesgesetzes über den Datenschutz (revDSG/nDSG), das im September 2023 in Kraft trat. Zu den wichtigsten Pflichten für Unternehmen, die Videoüberwachungssysteme in der Schweiz betreiben, gehören: – Beschilderung: Sichtbare Hinweise müssen darauf hinweisen, dass Videoüberwachung in Betrieb ist. – Zweckbindung: Aufnahmen dürfen nur für den angegebenen Zweck (Sicherheit) verwendet werden. – Aufbewahrungsfristen: Videoaufzeichnungen müssen grundsätzlich innerhalb von 72 Stunden gelöscht werden, es sei denn, sie werden im Zusammenhang mit einem Vorfall benötigt. – Auftragsverarbeitungsverträge: Wird das Videomaterial von einem Dritten überwacht, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich. Tanance stellt sicher, dass alle Videoüberwachungs- und Zutrittskontrollanlagen den Anforderungen des nDSG entsprechen. Wir bieten ein Systemdokumentationspaket inklusive Hinweisen zur Datenverarbeitung und Spezifikationen für die Beschilderung an.
Wie wir Ihr Sicherheitssystem liefern
- Sicherheitsanalyse – wir bewerten Ihr Objekt, identifizieren Zugangspunkte und Schwachstellen und empfehlen Ihnen das passende System für Ihre Bedürfnisse und Ihr Budget.
- Systemdesign – wir entwerfen das Systemlayout, spezifizieren die Ausrüstung und erstellen Ihnen ein detailliertes Angebot, bevor die Arbeiten beginnen.
- Installation – Zertifizierte Sicherheitstechniker installieren und nehmen das komplette System in Betrieb. Verkabelung, Konfiguration und Tests sind inklusive.
- Übergabe & Dokumentation – Sie erhalten eine Systemdokumentation, eine Anwenderschulung für Ihr Team und die Option auf einen Wartungsvertrag.
Warum Sie sich für Tanance-Sicherheitssysteme entscheiden sollten
Zertifizierte Spezialisten, koordiniert von Tanance. Wir arbeiten mit zertifizierten Sicherheitssystemtechnikern zusammen. Sie erhalten qualifizierte Fachkräfte, ohne diese selbst suchen und überprüfen zu müssen.
nDSG-konform vom ersten Tag an Jede von uns gelieferte Videoüberwachungs- und Zutrittskontrollanlage beinhaltet eine vollständige Dokumentation zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gemäß der Schweizer nDSG.
Die Integration von Sicherheitssystemen in Ihr Facility-Management ist optimal, da sie in Ihre gesamten Betriebsabläufe integriert werden. Tanance koordiniert Sicherheitsmaßnahmen zusammen mit Wartung, Zutrittskontrolle und Reinigungsdiensten im Rahmen eines einzigen Vertrags.
Häufig gestellte Fragen zu Zutrittskontrolle und Videoüberwachung in Zürich
Beides. Wir installieren Zutrittskontrollsysteme mit einer Tür für Serverräume oder Besprechungsräume sowie Mehrtürsysteme für die vollständige Zutrittsverwaltung von Gebäuden.
In den meisten Fällen ja, abhängig vom bestehenden System. Wir prüfen die Kompatibilität im Rahmen der Sicherheitsanalyse und spezifizieren die Integrationsoptionen im Angebot.
Gemäß der Schweizer nDSG sind für Videoüberwachungssysteme gut sichtbare Hinweisschilder, eine festgelegte Aufbewahrungsfrist (in der Regel 72 Stunden) und eine Zweckdokumentation erforderlich. Wir liefern für jede Installation die vollständige Konformitätsdokumentation.
Ja. Wir bieten jährliche Wartungsverträge an, die planmäßige Wartungsarbeiten, Systemzustandsprüfungen und prioritäre Reaktionszeiten bei Störungseinsätzen umfassen.
Ja. Wir analysieren die bestehende Infrastruktur und schlagen einen Modernisierungsplan vor. In vielen Fällen kann die vorhandene Verkabelung weiterverwendet werden, wodurch die Kosten für die Umstellung auf IP-Kameras reduziert werden.
Für Kunden mit Wartungsvertrag streben wir eine Reaktionszeit von 24 Stunden bei Störungen des Sicherheitssystems an. Bei kritischen Systemausfällen steht ein Notfalldienst zur Verfügung.
Schützen Sie Ihre Gewerbeimmobilie in Zürich
Kontaktieren Sie Tanance für eine kostenlose Sicherheitsanalyse. Wir besichtigen Ihr Objekt, identifizieren Schwachstellen und schlagen Ihnen die passende Zutrittskontroll- und Videoüberwachungslösung vor – unverbindlich.