Installation und Wartung von Sicherheitssystemen für Gewerbeimmobilien in Zürich

Zutrittskontroll- und Sicherheitssysteme in Zürich – Gewerbe- und Büroimmobilien

Tanance installiert und wartet Zutrittskontroll-, Videoüberwachungs- und Einbruchmeldesysteme für Gewerbeimmobilien in der ganzen Schweiz. Wir koordinieren zertifizierte Sicherheitsfachkräfte und gewährleisten so den Schutz, die Einhaltung aller Vorschriften und die ordnungsgemäße Dokumentation Ihres Objekts.

Zertifizierte Installationspartner
0 %

Schnell

Reaktion auf Wartungsanfragen

Voll

Dokumentation zur Fertigstellung

Notfallhilfe verfügbar

Zugangskontrollsysteme Installation von Kartenlesern, Transpondersystemen, PIN-Eingabe und biometrischer Zugangskontrolle für Gebäudeeingänge, Serverräume und Sperrbereiche.

Videoüberwachungsinstallation: Hochauflösende Videoüberwachungssysteme für die Innen- und Außenüberwachung von Geschäftsräumen. IP-Kamerasysteme mit Fernzugriffsfunktion.

Einbruchmeldeanlagen & Alarmanlagen Installation und Wartung von Einbruchmeldeanlagen, PIR-Sensoren, Tür- und Fensterkontakten sowie überwachten Alarmsystemen.

Gegensprechanlagen & Video-Türsprechanlagen: Video-Türsprechanlagen für Gebäudeeingänge, Besuchermanagement und Zutrittskontrolle für Mitarbeiter. Integriert in Zutrittskontrollsysteme.

Wartung von Sicherheitssystemen: Planmäßige Wartung und Reparatur bestehender Zutrittskontroll-, Videoüberwachungs- und Alarmsysteme. Serviceverträge verfügbar.

Modernisierung von Sicherheitssystemen: Umstellung veralteter Zutrittskontroll- oder Videoüberwachungssysteme auf moderne IP-basierte Systeme. Bedarfsanalyse, Spezifikation und Installationsmanagement.

Sicherheitssysteme und Einhaltung der Schweizer Datenschutzbestimmungen

Videoüberwachungs- und Zutrittskontrollsysteme in Schweizer Gewerbegebäuden unterliegen den Datenschutzbestimmungen des revidierten Bundesgesetzes über den Datenschutz (revDSG/nDSG), das im September 2023 in Kraft trat. Zu den wichtigsten Pflichten für Unternehmen, die Videoüberwachungssysteme in der Schweiz betreiben, gehören: – Beschilderung: Sichtbare Hinweise müssen darauf hinweisen, dass Videoüberwachung in Betrieb ist. – Zweckbindung: Aufnahmen dürfen nur für den angegebenen Zweck (Sicherheit) verwendet werden. – Aufbewahrungsfristen: Videoaufzeichnungen müssen grundsätzlich innerhalb von 72 Stunden gelöscht werden, es sei denn, sie werden im Zusammenhang mit einem Vorfall benötigt. – Auftragsverarbeitungsverträge: Wird das Videomaterial von einem Dritten überwacht, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich. Tanance stellt sicher, dass alle Videoüberwachungs- und Zutrittskontrollanlagen den Anforderungen des nDSG entsprechen. Wir bieten ein Systemdokumentationspaket inklusive Hinweisen zur Datenverarbeitung und Spezifikationen für die Beschilderung an.

Wie wir Ihr Sicherheitssystem liefern

Warum Sie sich für Tanance-Sicherheitssysteme entscheiden sollten

Zertifizierte Spezialisten, koordiniert von Tanance. Wir arbeiten mit zertifizierten Sicherheitssystemtechnikern zusammen. Sie erhalten qualifizierte Fachkräfte, ohne diese selbst suchen und überprüfen zu müssen.

nDSG-konform vom ersten Tag an Jede von uns gelieferte Videoüberwachungs- und Zutrittskontrollanlage beinhaltet eine vollständige Dokumentation zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gemäß der Schweizer nDSG.

Die Integration von Sicherheitssystemen in Ihr Facility-Management ist optimal, da sie in Ihre gesamten Betriebsabläufe integriert werden. Tanance koordiniert Sicherheitsmaßnahmen zusammen mit Wartung, Zutrittskontrolle und Reinigungsdiensten im Rahmen eines einzigen Vertrags.

Häufig gestellte Fragen zu Zutrittskontrolle und Videoüberwachung in Zürich

Installieren Sie Zutrittskontrollsysteme für einzelne Türen oder für komplette Gebäude?

Beides. Wir installieren Zutrittskontrollsysteme mit einer Tür für Serverräume oder Besprechungsräume sowie Mehrtürsysteme für die vollständige Zutrittsverwaltung von Gebäuden.

Können Sie ein neues Zutrittskontrollsystem in unser bestehendes Gebäudemanagementsystem integrieren?

In den meisten Fällen ja, abhängig vom bestehenden System. Wir prüfen die Kompatibilität im Rahmen der Sicherheitsanalyse und spezifizieren die Integrationsoptionen im Angebot.

Welche Datenschutzbestimmungen gelten für Videoüberwachung in Schweizer Geschäftsgebäuden?

Gemäß der Schweizer nDSG sind für Videoüberwachungssysteme gut sichtbare Hinweisschilder, eine festgelegte Aufbewahrungsfrist (in der Regel 72 Stunden) und eine Zweckdokumentation erforderlich. Wir liefern für jede Installation die vollständige Konformitätsdokumentation.

Bieten Sie eine laufende Wartung für Sicherheitssysteme an?

Ja. Wir bieten jährliche Wartungsverträge an, die planmäßige Wartungsarbeiten, Systemzustandsprüfungen und prioritäre Reaktionszeiten bei Störungseinsätzen umfassen.

Können Sie unser bestehendes Videoüberwachungssystem auf HD- oder IP-Kameras aufrüsten?

Ja. Wir analysieren die bestehende Infrastruktur und schlagen einen Modernisierungsplan vor. In vielen Fällen kann die vorhandene Verkabelung weiterverwendet werden, wodurch die Kosten für die Umstellung auf IP-Kameras reduziert werden.

Wie schnell können Sie auf eine Störung Ihres Sicherheitssystems reagieren?

Für Kunden mit Wartungsvertrag streben wir eine Reaktionszeit von 24 Stunden bei Störungen des Sicherheitssystems an. Bei kritischen Systemausfällen steht ein Notfalldienst zur Verfügung.

Schützen Sie Ihre Gewerbeimmobilie in Zürich

Kontaktieren Sie Tanance für eine kostenlose Sicherheitsanalyse. Wir besichtigen Ihr Objekt, identifizieren Schwachstellen und schlagen Ihnen die passende Zutrittskontroll- und Videoüberwachungslösung vor – unverbindlich.

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