Allgemeine Geschäftsbedingungen

NUTZUNGSBEDINGUNGEN & ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN — Tanance Group GmbH

Gültig ab: 1. Juni 2026 | Version 2.0

Tanance Group GmbH | Hofstrasse 17, 8181 Höri ZH, Schweiz | CHE-132.212.676 | CH-020.4.075.180-2 | Registriert: 20. September 2021

contact@tanance.ch | +41 43 550 75 88 | www.tanance.ch

1. Akzeptanz

Durch den Zugriff auf www.tanance.ch („Website“) und/oder die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Tanance Group GmbH erklären Sie sich mit diesen Nutzungsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) einverstanden. Diese Bedingungen gelten für alle Website-Besucher, Angebotsanfragende und Kunden, die unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, sofern keine separate schriftliche Dienstleistungsvereinbarung ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Die fortgesetzte Nutzung der Website oder der Dienstleistungen nach einer Aktualisierung dieser Bedingungen gilt als deren Annahme.

2. Definitionen

„Tanance“, „wir“, „uns“, „unser“: Tanance Group GmbH, UID CHE-132.212.676, Handelsregister CH-020.4.075.180-2, Kanton Zürich. | „Leistungen“: Sämtliche Leistungen im Bereich Facility Management, Bau, Innenausbau, Planung, Beratung, Instandhaltung, Hausmeisterdienste und damit verbundene Services. | „Angebot“: Ein schriftliches Preisangebot der Tanance Group GmbH. | „Auslagen“: Auslagen inklusive Materialbeschaffung, Reise-, Park- und Kurierkosten. | „Werktag“: Montag bis Freitag, ausgenommen Zürcher Feiertage.

3. WEBSITE-NUTZUNG

Sie dürfen die Website nur für rechtmässige Zwecke nutzen. Verbotene Nutzungen umfassen: rechtswidrige Aktivitäten; Spam oder schädliche Inhalte; Identitätsdiebstahl; Störungen des Website-Betriebs; unbefugte Zugriffsversuche; automatisiertes Auslesen von Daten.

4. INFORMATIONSGENAUIGKEIT

Die Inhalte dieser Website dienen ausschliesslich Informationszwecken. Leistungsbeschreibungen und Preise sind beispielhaft und stellen keine verbindlichen Angebote dar. Für alle Leistungen ist ein schriftliches Angebot und eine schriftliche Auftragserteilung erforderlich.

5. ANFRAGEN UND ANGEBOTSANFRAGEN

Die Einreichung einer Anfrage begründet keine verbindliche Verpflichtung. Die Tanance Group GmbH kann Anfragen nach eigenem Ermessen ablehnen. Vor der Angebotserstellung können Besichtigungen vor Ort und eine Bedarfsanalyse erforderlich sein. Die Dauer der Besichtigungen richtet sich nach Abschnitt 7.

6. PREISE UND ANGEBOTE

6.1 Recht zur Preisfestsetzung

Die Tanance Group GmbH behält sich das ausschliessliche Recht vor, die Preise für alle Leistungen festzulegen. Die Preise richten sich nach Umfang, Komplexität, Zeitaufwand, Materialkosten, Zugangsbedingungen, Dringlichkeit und den jeweiligen Compliance-Anforderungen. Alle Preisinformationen, die vor der Erstellung eines schriftlichen Angebots mitgeteilt werden, sind unverbindlich.

6.2 Angebotserstellung

Angebote enthalten: Leistungsumfang, Preis bzw. Preisgrundlage, Auslagen, voraussichtlichen Zeitplan und etwaige Sonderbedingungen. Angebote sind ab Ausstellungsdatum 30 Tage gültig, sofern nichts anderes angegeben ist. Die Tanance Group GmbH behält sich das Recht vor, abgelaufene Angebote zu ändern.

6.3 MwSt.

Alle Preise verstehen sich exklusive Schweizer Mehrwertsteuer (MWST/TVA), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Die Mehrwertsteuer wird zum jeweils gültigen Schweizer Satz berechnet. Tanance Group GmbH UID/USt-IdNr.: CHE-132.212.676.

6.4 Preisschwankungen

Sollten während eines Projekts unvorhergesehene Umstände eintreten (versteckte Mängel, Änderungen des Projektumfangs, Gefahrstoffe), kann die Tanance Group GmbH ein ergänzendes Angebot erstellen. Arbeiten ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden nur mit schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers begonnen.

7. Abrechenbare Zeit und Auslagen

7.1 Zeitabhängige Gebühren

Folgende Leistungen werden zum vereinbarten Standardtarif abgerechnet: Materialbeschaffung; An- und Abreise zum Kundenstandort (Besichtigungen, Kontrollen, Baufortschrittsbesuche, Übergabe); Wartezeiten aufgrund von Verzögerungen seitens des Kunden; Dokumentenerstellung. Sofern diese Leistungen nicht in einem Festpreisangebot enthalten sind, werden sie nach Aufwand abgerechnet.

7.2 Auszahlungen

Folgende Kosten werden dem Auftraggeber zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt: Reisekosten (Kraftstoff, Mautgebühren, Parkgebühren, öffentliche Verkehrsmittel); Unterkunft bei Projekten ausserhalb Zürichs (nach vorheriger Absprache); Kurier- und Frachtkosten; Miete von Werkzeugen und Geräten; Genehmigungs- und Inspektionsgebühren; sonstige Kosten Dritter, die dem Auftraggeber entstehen. Auslagen über CHF 200 bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

7,3 Kilometerpauschale

Die Fahrtkosten werden zu dem im Angebot angegebenen Satz berechnet oder, sofern nicht anders angegeben, zum jeweils gültigen schweizerischen Kilometergeldsatz (CHF 0,70/km, jährlich angepasst).

8. Annahme des Angebots – verbindlicher Vertrag

8.1 Wie Akzeptanz erfolgt

Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber: das Angebot gegenzeichnet und zurücksendet; eine schriftliche Annahmeerklärung per E-Mail unter Angabe der Angebotsnummer sendet; eine Anzahlung leistet; oder den Beginn der Arbeiten verlangt.

8.2 Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mit der Annahme eines Angebots auf einem der oben genannten Wege bestätigt der Kunde, dass er diese Bedingungen vollständig gelesen und akzeptiert hat, einschliesslich der Preisgestaltung (Abschnitt 6), der Abrechnung von Zeitaufwand und Auslagen (Abschnitt 7), der Zahlungsbedingungen (Abschnitt 9) und der Haftungsbestimmungen (Abschnitt 13). Diese Bedingungen haben Vorrang vor den Bedingungen des Kunden, sofern die Tanance Group GmbH nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart hat. Die annehmende Person versichert, dass sie befugt ist, ihre Organisation rechtsverbindlich zu vertreten.

8.3 Rücktritt vor Beginn

Tritt ein Kunde nach Annahme eines Angebots, aber vor Beginn der Arbeiten zurück, kann die Tanance Group GmbH die gesamte Vorbereitungszeit, die Materialbeschaffung und die Lieferantenbuchungen, die im Vertrauen auf das angenommene Angebot vorgenommen wurden, in Rechnung stellen.

9. Zahlungsbedingungen

Rechnungsstellung: Projekte bis CHF 2.000 – vollständige Rechnung nach Fertigstellung. Projekte CHF 2.000–10.000 – 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung, Restzahlung nach Fertigstellung. Projekte über CHF 10.000 – Meilensteinplan nach Vereinbarung. Laufende Verträge – monatliche Vorauszahlung. Die Zahlung ist innerhalb von 20 Kalendertagen nach Rechnungsdatum per Banküberweisung fällig. Bei Zahlungsverzug fallen Zinsen in Höhe von 5 % pro Jahr ab Fälligkeit an (Schweizer OR Art. 104), Arbeitsunterbrechungsrechte und Inkassokosten werden erhoben. Rechnungsreklamationen müssen innerhalb von 5 Werktagen schriftlich erfolgen.

10. CLIENT OBLIGATIONS

Der Auftraggeber ist verpflichtet: genaue Angaben zum Standort und Projektumfang zu machen; einen sicheren und rechtzeitigen Zugang zum Standort zu gewährleisten; bekannte Gefahren offenzulegen; die erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen einzuholen; vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien fristgerecht zur Verfügung zu stellen; und einen autorisierten Ansprechpartner zu benennen. Versäumnisse, die zu Verzögerungen oder Mehrkosten führen, werden gemäss Abschnitt 7 in Rechnung gestellt.

11. MATERIALIEN UND UNTERAUFTRAGNEHMER

Die Materialkosten werden zum Selbstkostenpreis des Lieferanten zuzüglich bis zu 15 % Bearbeitungsgebühr berechnet, sofern im Angebot kein Festpreis vereinbart ist. Die Materialbeschaffung ist kostenpflichtig (Abschnitt 7.1). Die Tanance Group GmbH kann zertifizierte Subunternehmer einsetzen und bleibt für deren Arbeit verantwortlich. Beauftragt der Kunde einen Subunternehmer, übernimmt die Tanance Group GmbH keine zusätzliche Haftung.

12. GEISTIGES EIGENTUM

Alle Inhalte dieser Website sind Eigentum der Tanance Group GmbH (UID CHE-132.212.676) und durch schweizerisches Urheber- und Markenrecht geschützt. Konstruktionszeichnungen und Projektdokumentation bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Tanance; anschliessend wird eine projektspezifische Lizenz erteilt. Tanance behält sich das Recht vor, Projektfotos für Portfoliozwecke zu verwenden.

13. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Die Gesamthaftung der Tanance Group GmbH für Ansprüche im Zusammenhang mit ihren Dienstleistungen ist auf die für das betreffende Projekt in den zwölf Monaten vor der Anspruchserhebung gezahlten Gebühren begrenzt. Die Tanance Group GmbH haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden. Die Haftung für reine Website-Belange ist auf CHF 100 begrenzt. Die Haftung für Tod/Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit, Betrug und zwingenden schweizerischen Rechtsvorschriften ist nicht ausgeschlossen.

14. Gewährleistung und Mängel

Die Leistungen werden mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis gemäss dem vereinbarten Leistungsumfang und unter Einhaltung der geltenden Schweizer Normen erbracht. Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung schriftlich anzuzeigen. Die Tanance Group GmbH behebt bestätigte Mängel kostenfrei. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf vom Kunden bereitgestellte Materialien, Schäden durch Dritte, Verschleiss oder nicht offengelegte Gegebenheiten vor Ort.

15. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit aller nicht-öffentlichen Informationen, die im Zusammenhang mit einem Projekt offengelegt werden. Die Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt nach Beendigung des Projekts drei Jahre lang bestehen.

16. KÜNDIGUNG

Stornierung durch den Kunden nach Beginn: Dem Kunden werden die geleistete Arbeit, die beschafften Materialien und die angefallenen Kosten Dritter in Rechnung gestellt. Tanance kann die Zusammenarbeit bei unbezahlten Rechnungen (mehr als 20 Tage überfällig), Vertragsverletzungen durch den Kunden, Sicherheitsrisiken oder geänderten Umständen aussetzen oder beenden.

17. DATENSCHUTZ

Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen unter www.tanance.ch/privacy-policy/. Beide Parteien halten sich an das Schweizer nDSG.

18. Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet für Verzögerungen, die durch Umstände ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle verursacht werden. Die betroffene Partei muss unverzüglich benachrichtigen und sich nach besten Kräften um eine Lösung bemühen.

19. ALLGEMEINES

Salvatorische Klausel: Sollten Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Vollständige Vereinbarung: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen + Datenschutzrichtlinie + Angebots-/Servicevertrag bilden die vollständige Vereinbarung. Kein Verzicht: Die Nichtausübung von Rechten stellt keinen Verzicht dar. Abtretung: Der Kunde darf seine Rechte nicht ohne Zustimmung abtreten; Tanance darf seine Rechte an Rechtsnachfolger abtreten.

20. ANWENDBARES RECHT

Diese Bedingungen unterliegen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand: Gerichte des Kantons Zürich, Schweiz. Zwingende Bestimmungen des schweizerischen Verbraucherrechts bleiben vorbehalten. Auf Wunsch ist vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens eine Mediation möglich.

21. KONTAKT

Tanance Group GmbH | Hofstrasse 17, 8181 Höri ZH, Schweiz | CHE-132.212.676 | CH-020.4.075.180-2 | contact@tanance.ch | +41 43 550 75 88 | www.tanance.ch

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